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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

    • Vertragsparteien

      Die Firma Cape Coral Services Group, Inhaber Daria Pehns, im nachstehenden Text kurz CCSG genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes abgeschlossen. CCSG vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt diese gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt sind sich die Parteien einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
    • Abschluss des Reisevertrages

      Die Anmeldung erfolgt direkt bei CCSG per E-Mail oder Fax. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
      Die Zusendung der Mietanmeldung entspricht einem Vertragsangebot, an das sich der Mieter 48 Stunden zu binden hat. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung zustande, die durch CCSG in Vollmacht für den Eigentümer ausgearbeitet und versandt wird. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjektes. Eine Aufhebung oder Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt.
      Die E-Mail-Bestätigung des Buchungseinganges bei CCSG ist keine verbindliche Buchungsbestätigung.
      Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich, das Reiserecht findet bei Buchungen über CCS als Vermittler keine Anwendung.
    • Bezahlung

      30 % der Mietkosten, wenn nicht anders beschrieben oder vereinbart, sind sofort, spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung, durch Überweisung auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu zahlen. Die Restmietsumme und die Reinigungspauschale sind 30 Tage vor Mietbeginn fällig und sind ebenfalls auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu überweisen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sämtliche Bankgebühren/Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen immer zu Lasten des Mieters.
      Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen mit Ihrer Kreditkarte (Visa/MasterCard) zu tätigen.
    • Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter (i.V. CCSG>) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail erklärt werden muss. Tritt der Vermieter (i.V.
CCS
    G) wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen.
  • Nebenkosten

    Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Strom und Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden.
  • Kautionszahlungen

    Ist laut Vertrag eine Kaution zu stellen, so ist diese Kaution spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das benannte Konto zu überweisen. Die Kaution wird unverzinst 4 Wochen nach Beendigung der Mietzeit von CCSG abgerechnet. Mit der Kaution werden die in der Ziffer 3.1. genannten Nebenkosten verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung der vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
    Für die Erstattung ist die Nennung einer Bankverbindung (IBAN + BIC/SWIFT) zwingend erforderlich.
  • Leistungen, Nebenabreden

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Internetseite der CCSG, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von CCSG. CCSG beruft sich auf die durch die Hauseigentümer mitgeteilten Angaben zu Ausstattung und Beschreibung. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann hierfür CCSG nicht haftbar gemacht werden. Forderungen sind gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Der Hauseigentümer ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Vermietung seines Hauses alleine verantwortlich. Die Mindestmietzeit für Ferienhäuser beträgt 1 Woche.
  • Preiserhöhungen / -reduzierungen

    Preiserhöhungen und -reduzierungen werden dem Kunden bei bestehender Buchung nicht belastet, bzw. gutgeschrieben.
  • Rücktritt durch Kunden, Umbuchung

    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Erklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Eigentümer/Anbieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Umbuchungen sind einer Stornierung gleichzusetzen. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
    • Ferienhaus

      - bei Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % (Anzahlung) des gesamten Mietpreises,
      - bei Rücktritt 60 - 31Tage vor Mietbeginn 50 % des gesamten Mietpreises,
      - bei Rücktritt 30 - 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des gesamten Mietpreises,
      - bei Rücktritt 14 Tage vor Reiseantritt 100 % des gesamten Mietpreises.
      Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100.00 USD seitens CCSG pro Stornierung erhoben.
    • Stornierung seitens Vermieter

      An die CCSG ist bei einer durch Zahlungsverzug erfolgten Stornierung (siehe Punkt 3.) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100.00 USD zu zahlen. Die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter werden von dieser Regelung nicht betroffen.
      Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, sollte das Ferienobjekt verkauft sein. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet. CCSG wird in diesem Fall bemüht sein, einen Ersatz anzubieten.

      Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
  • Ersatzpersonen

    Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen.
  • Gewährleistung/Abhilfe

    Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Hausverwaltung (oder an CCS direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einer Woche nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich schriftlich geltend machen.
  • Haftungsbeschränkung

    Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermieter/Vermittler herbeigeführt worden ist bzw. der Vermieter/Vermittler allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
  • Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. CCSG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cape Coral (Lee County, Florida, U.S.A.), wenn der Besteller nicht Verbraucher ist oder wenn der Mieter keinen allgemeinen Wohnsitz in U.S.A. hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
  • Weitere Bedingungen für private Ferienhäuser

    Für die Preisgestaltung sind die jeweiligen Hauseigentümer verantwortlich. CCSG ist an die Preisvorgaben gebunden und nicht zur eigenmächtigen Abänderung der Preise befugt. Es gelten die im Internet angegebenen Beschreibungen und Bedingungen der jeweiligen Mietobjekte, für die ebenfalls die Eigentümer verantwortlich sind.

    Wir bitten um Verständnis, dass im beiderseitigen Interesse für eine reibungslose Abwicklung folgende Vereinbarungen getroffen werden müssen und bindend sind:
    • Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und zur Verfügung stehender Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Eltern haften für ihre Kinder.
    • Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen an Möbeln, Teppichen, Wänden, technischer Ausstattung, u.s.w.
    • Wir bitten das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung 
      des Mietobjektes, insbesondere sind Handtücher und Bettzeug zwischenzeitlich zu reinigen. Das Haus ist besenrein zu übergeben. Das Geschirr muss gespült sein. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Größere Reinigungsmaßnahmen, insbesondere Teppichreinigungen und das Waschen großer Mengen von Handtüchern und Bettwäsche, gehen zu Lasten des Mieters und werden vom Reinigungspersonal separat mit 30.00 USD berechnet.
    • Im Haus ist das Rauchen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen führt dazu, dass sämtliche Filter der Klimaanlage zu Lasten der Mieter ausgetauscht werden. Ein Mindestbetrag in Höhe von 100 USD wird hiermit festgelegt.
    • Die Ferienobjekte sind in der Regel in normalen Wohngebieten zu finden. Teilweise gehören die Nachbarn zur arbeitenden Bevölkerung, so dass darauf zu bestehen ist, dass spätestens um 22:00 Uhr jeglicher Lärm im Aussenbereich zu unterbleiben hat.
    • Sollte zum Haus ein Gasgrill angeboten werden, ist vom Mieter dafür zu sorgen, dass dieser zum Grillen so platziert wird, dass der Rauch abziehen kann. Dies ist in der Regel der unüberdachte Bereich der Terrasse.
    • Sollte das Haus durch höhere Gewalt (Hurrikane, Überschwemmung, etc.) oder aus anderen Gründen nicht verfügbar sein, so wird nur Ersatz für bereits geleistete Mietzahlungen geleistet. Dies gilt ebenso für während der Mietzeit auftretende Schäden, die nicht in der Gewalt des Vermieters liegen. Muss vorzeitig aufgrund eines solchen Schadensfalles aus dem Objekt ganz oder vorübergehend ausgezogen werden, so wird der für diesen Zeitraum bereits gezahlte Mietpreis oder der Preis für eine Ersatzunterkunft bis maximal der Höhe des entsprechenden Mietpreises zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.
    • Haustiere sind grundsätzlich verboten.
    • Bezug des Hauses ab 16.00 Uhr, Auszug bis 11.00 Uhr am Abreisetag - oder nach besonderer Vereinbarung.
    • Sollte die Endreinigung nicht bezahlt werden, so wird diese im Anschluss mit der Kaution zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 EURO verrechnet.
    • Zugang für Angestellte:
      Autorisierte Angestellte der Verwaltung und Handwerker haben nach Terminabsprache Zugang zum Mietobjekt.
      Der Pool-Service hat Zugang zum Poolbereich.
      Der Garten - Service hat Zugang zur Garage und dem Garten.
 

Für Mietstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt US amerikanisches Recht

Ausdruck der Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (PDF)